Eine PV-Anlage auf Dach-/Fassadenflächen erhöht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags in die bauliche Anlage. Für die Einhaltung der Vorschriften und die Einbindung von PV-Anlagen in vorhandene Blitzschutzsysteme ist der Ersteller der PV-Anlage zuständig.

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