Blitzschutz
15.12.2010 / Schlagwörter: Blitzschutz
Eine PV-Anlage auf Dach-/Fassadenflächen erhöht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags in die bauliche Anlage. Für die Einhaltung der Vorschriften und die Einbindung von PV-Anlagen in vorhandene Blitzschutzsysteme ist der Ersteller der PV-Anlage zuständig.






