Für die Ermittlung der Nennleistung eines PV-Moduls sind im Labor genormte Bedingungen einzuhalten. Hierzu zählen: Bestrahlungsstärke ( Globalstrahlung ) von 1000W/m² bei exaktem senkrechtem Lichteinfall, eine Zellentemperatur von 25°C, Strahlungsspektrum entsprechend AM (Englisch – Air Mass) 1,5. Steht die Sonne im Zenit am Äquator, dann ist das Strahlungsspektrum AM 1,0. Für Europa wird ein AM von 1,5 als Jahresmittelwert angegeben.

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